Kanzlei

Die Kanzlei wurde um das Jahr 1910 von Herrn Rechtsanwalt Franz Roth in Rastatt in der Kaiserstraße gegründet. In den frühen 1950er-Jahren übernahm Herr Rechtsanwalt Hans Wilhelmi (verstorben im Jahr 2000) die Rechtsanwaltskanzlei von Herrn Rechtsanwalt Roth. 1994 hat sich Rechtsanwalt Heiko Herberger mit Rechtsanwalt Wilhelmi zusammen geschlossen. Eine Verstärkung hat die Sozietät durch Rechtsanwalt Karl Fraunberger im Jahre 1997 erfahren. Nach Umzug in die neuen Räume in der Zaystraße 2/4 in Rastatt wird die Kanzlei seit dem Jahr 2009 unter dem Namen "Rechtsanwälte Herberger & Fraunberger" erfolgreich weitergeführt.

Durch die langjährige Berufserfahrung aller Rechtsanwälte in den verschiedensten juristischen Bereichen (siehe Menüpunkt "Rechtsgebiete") ist die Kanzlei in der Lage, ihre Mandanten in nahezu allen Rechtsgebieten kompetent zu beraten und deren Interessen erfolgreich zu vertreten.

Moderne Bürokommunikationstechnik unterstützt uns dabei ebenso hilfreich wie unsere umfangreiche Fachbibliothek und das Mandatsarchiv.

In großzügigen, hellen und freundlich ausgestatteten Büroräumen können Sie Ihren persönlichen Fall ausgiebig mit uns besprechen. Denn jede gute Beratung fängt mit dem Zuhören an!

Ziel jeder anwaltschaftlichen Tätigkeit ist es, die Interessen und Absichten der Mandanten optimal durchzusetzen. Hierfür setzen wir unsere gesamte Kraft und Erfahrung und Kompetenz ein, um eine ptimale Betreuung der Mandantschaft zu gewährleisten.

Dabei steht für uns der Mandant als Mensch im Vordergrund, weshalb wir auch die menschlichen Aspekte bei der Mandatsführung hinreichend berücksichtigen.

Keine Zweifel wollen wir daran lassen, dass die Mandanteninteressen von uns mit allen von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Mitteln nachhaltig verfolgt werden.